22.5.2023 – OVG Saarlouis: Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark bei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen

OVG Saarlouis vom 19.4.2023, Az. 1 B 25/23

Mit verschiedenen Fahrzeugen eines Betriebs wurden im Laufe von vier Jahren acht erhebliche Ordnungswidrigkeiten begangen, die bei Ermittlung des verantwortlichen Fahrers zu einer Punkteeintragung in Flensburg geführt hätten.

Die Fahrzeughalterin wurde im Rahmen der Anhörungen jeweils aufgefordert, die Namen der Fahrer zu benennen, wirkte jedoch nicht mit. Lediglich in einem Fall kurz vor Verhängung der Fahrtenbuchauflage wurde ein Fahrer benannt. Dennoch verhängte die Behörde gegen die Fahrzeughalterin eine Fahrtenbuchauflage, die sich auf alle auf sie zugelassenen Fahrzeuge bezog.

Dagegen legte die Betroffene Beschwerde ein. Es sei erkennbar gewesen, dass sie Ihre Einstellung, im Anhörungsverfahren mitzuwirken, geändert habe. Die Vorfälle lägen teilweise mehrere Jahre zurück. Daher sei die Anordnung unverhältnismäßig.

Das OLG Saarlouis wies die Beschwerde zurück.

Es sei festgestellt, dass die Halterin jahrelang jegliche Mitwirkung verweigert habe. Deshalb seien mindestens acht Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt worden. Lediglich die Tatsache, dass im letzten Fall im Jahr 2022 der Fahrer benannt wurde, spreche nicht dafür, dass ein verlässlicher Einstellungswandel zu verzeichnen sei. Vielmehr sei die Nennung wohl eher unter dem Eindruck der drohenden Fahrtenbuchauflage erfolgt. Daher sei es auch notwendig gewesen, die Anordnung sofort zu vollziehen. Die Dauer von sechs Monaten sei verhältnismäßig.