17.4.2023 – VG Neustadt a. d. Weinstraße: Rechtmäßigkeit der Sicherstellung eines Motorrades bei Gefahr der Teilnahme an Straßenrennen

VG Neustadt a. d. Weinstraße vom 14.2.2023, Az. 4 K 692/22.NW

Zwei Motorradfahrer waren mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf einer Landstraße unterwegs. Eine entgegenkommende Polizeistreife nahm die Verfolgung auf und stellte einen der Fahrer an einer Ampel, der zweite entkam.

Bei Überprüfung der Personalien stellten die Polizisten fest, dass der Fahrer bereits mit illegalen Rennen auffällig geworden war. Da sie befürchteten, dass das Fahrzeug für weitere Rennen benutzt werden würde, stellten sie das Motorrad vorsorglich sicher.

Gegen die Sicherstellung ging der Betroffene vor Gericht.

Das VG Neustadt entschied, dass die Sicherstellung rechtmäßig war.

Die Polizei habe festgestellt, dass der Betroffene mehrfach an illegalen Rennen beteiligt war. Es sei daher davon auszugehen, dass dieses Verhalten auch wiederholt werde. Dies sei insbesondere auch daraus herzuleiten, dass sich der Fahrer in der mündlichen Verhandlung gänzlich uneinsichtig zeigte und behauptete, dass die Polizei falsche Angaben über die Geschwindigkeit gemacht hätte, er habe sich nicht gefährdend verhalten.

Da es keine Anhaltspunkte gebe, dass die erfahrenen Verkehrspolizisten eine Fehleinschätzung vorgenommen hatten, müsse von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden, so dass der Fortsetzung der Sicherstellung gerechtfertigt sei.