20.3.2023 – OLG Celle: 75% Haftungsquote zu Lasten der Müllabfuhr bei Kollision eines Pkw mit einem Müllcontainer

OLG Celle vom 15.2.2023, Az. 14 U 111/22

Die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes fuhr mit dem Dienstfahrzeug an einem Müllfahrzeug vorbei. Das Müllfahrzeug war erkennbar im Einsatz, der Motor lief, die Schüttung war in Betrieb und das gelbe Rundumlicht war eingeschaltet. Das Fahrzeug stand am rechten Fahrbahnrand.

Als die Autofahrerin am Müllfahrzeug vorbeifuhr, kam es zur Kollision mit einem Müllcontainer, den ein Mitarbeiter der Müllabfuhr hinter dem Müllfahrzeug quer über die Straße schob.

Die Halterin des Pflegedienstfahrzeuges forderte Schadenersatz. Das verweigerte die Versicherung, sie war der Ansicht, die Geschädigte sei nicht aufmerksam genug an dem Fahrzeug vorbeigefahren und habe den Schaden selbst zu verantworten.

Das OLG Celle entschied, dass eine Schadenteilung von 75% zu 25% zu Lasten des Müllfahrzeugs angemessen sei.

Entgegen der Meinung des Müllunternehmens sei es nicht uneingeschränkt notwendig, 2 m Seitenabstand einzuhalten und mit Schrittgeschwindigkeit an einem solchen Fahrzeug vorbeizufahren. Vielmehr müsse man die Örtlichkeiten und Sichtverhältnisse berücksichtigen. Die Geschädigte sei mit ca. 13 km/h an dem Fahrzeug vorbeigefahren. Sie habe damit gezeigt, dass ihr die besondere Situation bewusst war.

Demgegenüber hat der Mitarbeiter der Müllabfuhr einen vom Müllfahrzeug verdeckten schweren Müllcontainer auf die Straße geschoben, ohne auf den Verkehr zu achten. Auch wenn Müllfahrzeuge im Einsatz Sonderrechte haben, entbinde das die Mitarbeiter nicht, ebenfalls aufmerksam zu sein.

Wenn ein Container ohne Sichtkontakt zur Straße hinter einem Müllwagen hervorgeschoben wird, sei das ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten. Dieser Verstoß rechtfertige eine Verschuldensquote von 75%.

25% Mithaftung aus der Betriebsgefahr ihres Fahrzeuges sind der Geschädigten zuzurechnen.